Motor-Nennleistung vs. Peak-Leistung: Der rechtliche Trick
2. März 2026

Die gesetzlich relevante Angabe ist oft die Nennleistung (z.B. 500W). Die kurzzeitig abrufbare Peak-Leistung kann jedoch ein Vielfaches betragen (z.B. 1600W) und ist entscheidend für die Beschleunigung, was Herstellern Spielraum im legalen Rahmen gibt.
