2026-Änderung: Halter haften stärker für Betriebsgefahren bei Unfällen. Opfer müssen nicht immer ind
13. März 2026

2026-Änderung: Halter haften stärker für Betriebsgefahren bei Unfällen. Opfer müssen nicht immer individuelles Verschulden nachweisen, ähnlich wie bei Autos. Verbessert Opferschutz.

