Gefährdungshaftung für E-Scooter-Halter kommt
17. März 2026

Zukünftig wird für Halter von E-Scootern die Gefährdungshaftung eingeführt. Das bedeutet, dass sie bei einem Unfall auch ohne eigenes Verschulden haften. Diese Regelung, die bereits für Autos gilt, verbessert die Rechte von Unfallopfern erheblich.

