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Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Deutschland neue Regelungen für die Entsorgung und das Recycling v

28. März 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Deutschland neue Regelungen für die Entsorgung und das Recycling v

Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Deutschland neue Regelungen für die Entsorgung und das Recycling von E-Scooter- und E-Bike-Akkus, die aus dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) resultieren. Diese Änderungen vereinfachen die Rückgabe und zielen darauf ab, die Recyclingquoten für wertvolle Rohstoffe zu erhöhen.

Neue Rückgabemöglichkeiten ab 1. Januar 2026:

Kommunale Wertstoffhöfe: Verbraucher können gebrauchte oder defekte E-Scooter- und E-Bike-Akkus ab dem 1. Januar 2026 kostenlos bei kommunalen Recyclingzentren (Wertstoffhöfen) abgeben. Dies schafft ein bundesweites Netzwerk leicht zugänglicher Rückgabepunkte. Keine vorherige Anmeldung ist erforderlich – Personen können den Akku einfach mitbringen, und das Personal vor Ort übernimmt den Rest.

Fachhändler und Hersteller: Die Rückgabe an spezialisierte Fahrradhändler und Hersteller bleibt ebenfalls eine Option.

Frühere Situation: Zuvor mussten Verbraucher gebrauchte oder defekte E-Scooter- und E-Bike-Akkus oft direkt an den Hersteller oder spezialisierte Händler zurückgeben, was umständlich sein konnte.

Rechtliche Grundlage und Ziele:

Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG): Das BattDG ersetzt das vorherige deutsche Batteriegesetz und trat am 18. August 2025 für die EU in Kraft, wobei die spezifischen Rückgabeänderungen in Deutschland am 1. Januar 2026 wirksam wurden.

Hauptziel: Vereinfachung des Entsorgungsprozesses für Verbraucher und deutliche Erhöhung der Recyclingquote für E-Bike- und E-Scooter-Akkus. Dies zielt auch darauf ab, die Sammlung und das Recycling alter Akkus, einschließlich solcher von Smartphones und Laptops, nachhaltiger zu gestalten.

Umwelt- und Sicherheitsaspekte:

Brandgefahr: Lithium-Ionen-Akkus von E-Scootern und E-Bikes dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, da sie bei unsachgemäßer Handhabung Brände verursachen und ernsthafte Gefahren für Menschen und Umwelt darstellen können.

Bußgelder: Unsachgemäße Entsorgung kann zu erheblichen Bußgeldern führen, potenziell bis zu 100.000 Euro, abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Rohstoffrückgewinnung: Die neuen Regelungen betonen die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe wie Lithium, Nickel und Kobalt, die in diesen Akkus enthalten sind. Systematische Sammlung und professionelle Verarbeitung sollen Umweltverschmutzung reduzieren und den Bedarf an neu gewonnenen Ressourcen verringern.

Verantwortlichkeiten:

Kommunale Sammelstellen: Sind verpflichtet, kostenlose Akku-Rückgabedienste anzubieten.

Händler und Hersteller: Müssen klare und verständliche Informationen über Rückgabemöglichkeiten bereitstellen.

Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR): Die vom Umweltbundesamt beaufsichtigte Stiftung ist für die Organisation und Überwachung des neuen Systems verantwortlich. Dies umfasst die Sicherstellung korrekter Registrierung und Recycling von Akkus sowie die Verpflichtung der Hersteller zur Rücknahme ihrer Altgeräte.

Verbraucher: Sollten den Akku vor der Entsorgung vom E-Scooter entfernen, wenn er leicht abnehmbar ist, und ihn dann in die Altakku-Sammlung geben.

Praktische Hinweise für Verbraucher:

Kostenlose Rückgabe: Nutzen Sie die kostenlosen Rückgabemöglichkeiten bei Wertstoffhöfen, Fachhändlern oder Herstellern.

Keine Haushaltsentsorgung: Entsorgen Sie Lithium-Ionen-Akkus niemals im Hausmüll.

Akku entfernen: Wenn möglich, entfernen Sie den Akku vor der Entsorgung des E-Scooters.

Sicherheit: Transportieren Sie beschädigte oder aufgeblähte Akkus vorsichtig und informieren Sie das Personal bei der Abgabe.

Information: Informieren Sie sich bei Ihrem lokalen Wertstoffhof oder Fachhändler über spezifische Rückgabeverfahren.

Diese Änderungen adressieren die frühere Verwirrung und Schwierigkeit bei der Entsorgung von E-Scooter- und E-Bike-Akkus und machen den Prozess zugänglicher und umweltverantwortlicher.

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