Versicherungskennzeichen
2026/2027
Ab 1. März 2026 gilt das neue SCHWARZE Versicherungskennzeichen. Ohne gültige Plakette drohen Strafen bis 40€ – und bei Unfällen haftest du persönlich.
Farbe 2026/27
SCHWARZ
Stichtag
01.03.2026
Kosten ab
5€/Jahr
Strafe bis
40€
Versicherungskennzeichen 2026/2027
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Zeitraum & Gültigkeit
01.03.2026 – 28.02.2027
Gültigkeitszeitraum
Jetzt
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01.03.2026
Neues Kennzeichen Pflicht
28.02.2027
Ende Gültigkeit
Farbe des Kennzeichens
2024/2025
Blau
Abgelaufen
2025/2026
Grün
Bis 28.02.2026
2026/2027
SCHWARZ
Ab 01.03.2026
Kosten im Überblick
| Tarif | Leistung | Preis/Jahr |
|---|---|---|
| Haftpflicht Basis | Pflichtversicherung | ab 5€ |
| Haftpflicht Komfort | + höhere Deckungssumme | ab 20€ |
| + Teilkasko | + Diebstahl, Brand | ab 35€ |
| Premium | + Akku, Vandalismus | ab 60€ |
Strafen & Konsequenzen
Abgelaufenes Kennzeichen
Fahren mit ungültigem (altem) Versicherungskennzeichen
bis 40€ Bußgeld
Ohne Versicherung
Fahren ganz ohne Versicherungsschutz (Straftat!)
Strafverfahren + volle Haftung
Wechsel-Checkliste
Aktuellen Vertrag auf Kündigungsfrist prüfen (meist zum 28.02.)
Versicherungen vergleichen (Haftpflicht reicht, Teilkasko optional)
Neuen Vertrag online abschließen (dauert 5-10 Minuten)
Kennzeichen per Post erhalten (2-5 Werktage)
Altes Kennzeichen entfernen, neues anbringen
Ab 01.03.2026 mit SCHWARZEM Kennzeichen fahren
Häufige Fragen
Welche Farbe hat das Versicherungskennzeichen 2026/2027?
Das Versicherungskennzeichen für den Zeitraum 01.03.2026 bis 28.02.2027 ist SCHWARZ. Die Farbe wechselt jährlich zwischen schwarz, grün und blau, um die Gültigkeit auf einen Blick erkennbar zu machen. Rotationssystem: 2025/26 = GRÜN → 2026/27 = SCHWARZ → 2027/28 = BLAU.
Ab wann muss ich das neue Kennzeichen haben?
Der Stichtag ist der 1. März 2026. Ab diesem Datum ist das alte (grüne) Kennzeichen ungültig und du benötigst das neue schwarze Kennzeichen für 2026/2027. Ohne gültiges schwarzes Kennzeichen drohen Strafen!
Was kostet eine E-Scooter Versicherung?
Die Haftpflichtversicherung kostet zwischen 5€ und 60€ pro Jahr, abhängig von Anbieter, Alter des Fahrers und gewähltem Tarif. Mit Teilkasko (Diebstahlschutz) liegen die Kosten bei 30-100€ jährlich.
Welche Strafe droht ohne gültiges Versicherungskennzeichen?
Fahren ohne gültige Versicherung ist eine Straftat nach §6 PflVG. Es drohen Geldstrafen bis zu 40€ für das Fahren mit abgelaufenem Kennzeichen. Bei einem Unfall haftest du persönlich für alle Schäden.
Wo bekomme ich das Versicherungskennzeichen?
Das Kennzeichen erhältst du direkt von deiner Versicherung nach Abschluss des Vertrags. Online-Abschlüsse dauern meist nur wenige Minuten, das Kennzeichen kommt per Post (2-5 Werktage) oder kann bei einigen Anbietern sofort ausgedruckt werden.
Kann ich meine alte Versicherung behalten?
Ja, wenn du zufrieden bist, kannst du bei deiner Versicherung bleiben. Du erhältst automatisch oder auf Anfrage das neue Kennzeichen. Ein Wechsel lohnt sich aber oft: Bis zu 50% Ersparnis sind möglich.
Brauche ich Teilkasko für meinen E-Scooter?
Teilkasko ist optional, aber empfehlenswert bei E-Scootern über 500€. Sie deckt Diebstahl, Brand und Elementarschäden ab. Bei Premium-Modellen wie dem Segway ZT3 Pro (ca. 750€) ist Diebstahlschutz sinnvoll.
Was passiert bei einem Unfall ohne Versicherung?
Du haftest persönlich für alle Schäden – sowohl Sachschäden als auch Personenschäden können schnell in die Hunderttausende gehen. Zusätzlich droht ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz.
Lohnt sich Teilkasko?
Bei E-Scootern über 500€ empfehlen wir Diebstahlschutz. Erfahre, was Teilkasko abdeckt und wann sie sinnvoll ist.
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Quellen & Rechtliche Grundlagen
Offizielle Verordnung des BMVI
Versicherungsbranche Deutschland
Versicherungsanbieter mit Tarifbeispielen
Unabhängige Verbraucherberatung
Bei einem E-Scooter ohne gültige Versicherung drohen Strafen nach §6 PflVG. Die Versicherungspflicht gilt für alle E-Scooter mit Straßenzulassung (ABE).
Die Informationen auf dieser Seite wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch keine rechtliche Beratung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die zuständigen Behörden oder einen Rechtsanwalt.