E-Scooter Kindersicherung und Altersfreigabe: Was Eltern 2026 wissen müssen

Die Nutzung von E-Scootern durch Kinder und Jugendliche ist in Deutschland klar geregelt. Eltern tragen eine besondere Verantwortung, da Verstöße gegen die Altersregelungen rechtliche Konsequenzen haben können.
Gesetzliches Mindestalter: 14 Jahre
Das gesetzliche Mindestalter für das Fahren eines straßenzugelassenen E-Scooters im öffentlichen Verkehr beträgt 14 Jahre. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren dürfen auf Radwegen, Radfahrstreifen und – wo kein Radweg vorhanden – auf der Fahrbahn fahren. Das Fahren auf Gehwegen ist für alle Altersgruppen verboten.
Kinder unter 14 Jahren: Nur auf Privatgelände
Im Handel sind spezielle E-Scooter für jüngere Kinder erhältlich (oft gedrosselt auf 12 km/h). Diese besitzen keine Straßenzulassung und gelten als Spielzeug. Sie dürfen ausschließlich auf privatem, abgegrenztem Gelände (Innenhof, Garten) genutzt werden – nicht auf Gehwegen oder öffentlichen Straßen.
Aufsichtspflicht der Eltern
Eltern sind verpflichtet sicherzustellen, dass ihre Kinder die Verkehrsregeln kennen und einhalten. Sie sollten die Reife des Kindes einschätzen und es anfangs begleiten. Zudem müssen Eltern die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung für den E-Scooter abschließen – auch für Jugendliche ab 14 Jahren.
Mitnahme von Personen: Strikt verboten
Das Fahren mit zwei oder mehr Personen auf einem E-Scooter ist strikt verboten, unabhängig vom Alter oder Gewicht. Jeder Scooter ist nur für eine Person zugelassen. Bußgeld: 25 €.
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