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TODIMART G2 ABE Tuning: Was geht und was nicht

30. Juli 2026
TODIMART G2 ABE Tuning: Was geht und was nicht
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TODIMART G2 ABE Tuning: Was technisch geht und was nicht

Kurz gesagt: Für den TODIMART G2 ABE gibt es derzeit keine Lizenzcode- oder App-Freischaltung bei den etablierten Anbietern. Anders als bei Segway, Ninebot oder Xiaomi führt keiner der drei großen deutschen Tuning-Shops eine Lösung für dieses Modell. Wer den G2 gekauft hat, fährt ihn im Werkszustand — und das ist rechtlich auch der einzig zulässige Zustand im Straßenverkehr.

Der Werkszustand im Überblick

AngabeWert
Höchstgeschwindigkeit20 km/h (ABE)
Nennleistung500 W
Spitzenleistung1000 W
Akku624 Wh
Reichweite45 km (Herstellerangabe)
Gewicht22,5 kg
Preisab 389 €
AkkuAlle-Score70/100

Zur Reichweite eine Einordnung in eigener Sache: Die 45 km sind die Herstellerangabe. Ein eigener Praxis-Aggregatwert liegt für dieses Modell noch nicht vor, deshalb nennen wir hier bewusst keine Zahl als gemessen. Erfahrungsgemäß liegen Praxiswerte bei E-Scootern deutlich unter dem Werksversprechen — beim G2 fehlt uns dafür aber die Beleglage.

Warum 20 km/h und nicht mehr

Der G2 ABE ist ein Elektrokleinstfahrzeug nach eKFV. Die Verordnung begrenzt zwei Dinge: die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h und die Nenndauerleistung auf 500 W. Genau diese beiden Werte stehen in der Allgemeinen Betriebserlaubnis.

Die 1000 W, die im Datenblatt auftauchen, sind die Spitzenleistung — sie darf höher liegen und ist für die Zulassung ohne Belang. Sie beschreibt, was der Motor kurzzeitig beim Anfahren oder am Berg abrufen kann. Wer eine hohe Watt-Zahl im Datenblatt sieht, sollte deshalb immer prüfen, ob Nenn- oder Spitzenleistung gemeint ist.

Was bei anderen Modellen geht — und hier fehlt

Bei verbreiteten Modellen von Segway, Ninebot oder Xiaomi existiert ein Markt für Software-Freischaltungen: Ein Lizenzcode hebt die Drosselung per App oder Browser auf, ohne dass am Fahrzeug etwas verbaut wird. Voraussetzung ist, dass jemand die Firmware des Modells analysiert und eine Lösung entwickelt hat — das lohnt sich wirtschaftlich nur bei hohen Stückzahlen.

Für den TODIMART G2 ABE ist das nicht der Fall. Eine Prüfung der drei einschlägigen deutschen Anbieter ergab für dieses Modell keinen Treffer. Auch Hardware-Lösungen wie Chips oder Controller-Tausch sind für den G2 nicht dokumentiert.

Was rechtlich gilt, falls doch etwas auftaucht

Sollte künftig eine Freischaltung erscheinen, ändert das an der Rechtslage nichts:

  • Tuning selbst ist in Deutschland nicht verboten. Das Problem ist der Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr.
  • Wird die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit überschritten, erlischt die Betriebserlaubnis. Damit entfällt der Versicherungsschutz.
  • Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz ist eine Straftat nach § 6 PflVG, nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.
  • Zulässig bleibt die Nutzung auf nicht-öffentlichem Privatgelände mit Erlaubnis des Eigentümers.
  • Was stattdessen wirklich hilft

    Wer mehr aus dem G2 herausholen will, hat legale Möglichkeiten mit spürbarem Effekt:

  • Reifendruck prüfen. Zu niedriger Druck kostet mehrere Kilometer Reichweite — der billigste Hebel überhaupt.
  • Fahrmodus statt Vollgas. Konstante Geschwindigkeit spart deutlich mehr Energie als jede Hardware-Änderung bringt.
  • Akkupflege. Nicht dauerhaft bei 100 % lagern, im Winter nicht kalt laden. Das erhält die Kapazität über Jahre.
  • Gewicht und Steigung sind die größten Reichweitenfresser — realistisch planen statt auf das Werksversprechen vertrauen.
  • Fazit

    Für den TODIMART G2 ABE gibt es aktuell keine Tuning-Lösung, und wir empfehlen auch keine. Das Modell ist als 389-Euro-Einsteiger mit 624-Wh-Akku und Vollfederung solide ausgestattet — der Score von 70/100 spiegelt genau das. Wer bewusst mehr Geschwindigkeit sucht, kauft besser gleich ein Fahrzeug einer anderen Klasse mit passender Zulassung, statt eine ABE zu riskieren.

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    Getunte E-Scooter dürfen in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden (ABE erlischt, kein Versicherungsschutz – Straftat §6 PflVG). Bestimmt für Privatgelände, Renn-/Wettkampfbetrieb (sofern zugelassen) oder Export. Kauf und Nutzung eigenverantwortlich.

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