Die Regeln für E-Scooter im deutschen Straßenverkehr wurden zuletzt durch die eKFV-Novelle angepasst. Hier ist der aktuelle Stand für 2026 – klar und übersichtlich.
Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?
E-Scooter sind in Deutschland als Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) klassifiziert und dürfen auf folgenden Flächen fahren:
Radwege (Radfahrstreifen, Schutzstreifen): Bevorzugte Nutzung
Fahrradstraßen: Erlaubt
Fahrbahn: Wenn kein Radweg vorhanden ist, muss die Fahrbahn genutzt werdenWo ist das Fahren verboten?
Gehwege: Grundsätzlich verboten – bei Verstoß droht ein Bußgeld von 25 € (ab 2026 erhöht von 15 €)
Fußgängerzonen: Verboten, außer ein Zusatzschild erlaubt E-Scooter ausdrücklich ("Elektrokleinstfahrzeuge frei")
Fußwege: VerbotenWichtige Neuregelungen 2026
Die eKFV-Novelle bringt mehrere Änderungen:
Automatischer Zugang zu Radinfrastruktur: E-Scooter dürfen automatisch alle Bereiche nutzen, die für Radfahrer freigegeben sind – ohne zusätzliche Beschilderung
Benutzungspflicht von Radwegen: E-Scooter müssen Radwege nur nutzen, wenn für Radfahrer eine Benutzungspflicht besteht; sonst ist auch die Fahrbahn erlaubt
Grüner Pfeil: E-Scooter-Fahrer dürfen bei roter Ampel rechts abbiegen, wenn ein grüner Pfeil für Radfahrer vorhanden ist
Parkregeln: Kommunen erhalten mehr Befugnisse zur Regelung von Abstellflächen für Sharing-ScooterAb 2027 geplante Änderungen (StVO-Novelle)
Blinkerpflicht für neu zugelassene E-Scooter
Technisch getrennte Vorder- und Hinterradbremsen als Pflicht für Neufahrzeuge
Erhöhte Bußgelder: Mitfahren einer zweiten Person kostet 25 € statt bisher 5 €Weitere wichtige Regeln
Mindestalter: 14 Jahre (Verleihservices oft 18 Jahre)
Versicherungspflicht: Schwarzes Kennzeichen erforderlich (Kosten ca. 15–25 €/Jahr)
Promillegrenze: 0,5 ‰ (unter 21 Jahren: 0,0 ‰)
Handyverbot während der Fahrt
Nur eine Person pro Scooter erlaubt
Helmpflicht: Keine gesetzliche Pflicht, aber dringend empfohlenBußgeldübersicht (Auswahl)
| Verstoß | Bußgeld |
|---------|---------|
| Fahren auf Gehweg | 25 € |
| Fahren ohne Versicherung | 40 € |
| Fahren ohne ABE | 70 € |
| Rotlichtverstoß | 60–180 € + 1 Punkt |
| Alkohol (0,5–1,09 ‰) | 500 € + 1 Monat Fahrverbot |