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E-Scooter auf Radweg und Gehweg: Was ist in Deutschland 2026 wirklich erlaubt?

9. April 2026
E-Scooter auf Radweg und Gehweg: Was ist in Deutschland 2026 wirklich erlaubt?

Die Regeln für E-Scooter im deutschen Straßenverkehr wurden zuletzt durch die eKFV-Novelle angepasst. Hier ist der aktuelle Stand für 2026 – klar und übersichtlich.

Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?

E-Scooter sind in Deutschland als Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) klassifiziert und dürfen auf folgenden Flächen fahren:

  • Radwege (Radfahrstreifen, Schutzstreifen): Bevorzugte Nutzung
  • Fahrradstraßen: Erlaubt
  • Fahrbahn: Wenn kein Radweg vorhanden ist, muss die Fahrbahn genutzt werden
  • Wo ist das Fahren verboten?

  • Gehwege: Grundsätzlich verboten – bei Verstoß droht ein Bußgeld von 25 € (ab 2026 erhöht von 15 €)
  • Fußgängerzonen: Verboten, außer ein Zusatzschild erlaubt E-Scooter ausdrücklich ("Elektrokleinstfahrzeuge frei")
  • Fußwege: Verboten
  • Wichtige Neuregelungen 2026

    Die eKFV-Novelle bringt mehrere Änderungen:

  • Automatischer Zugang zu Radinfrastruktur: E-Scooter dürfen automatisch alle Bereiche nutzen, die für Radfahrer freigegeben sind – ohne zusätzliche Beschilderung
  • Benutzungspflicht von Radwegen: E-Scooter müssen Radwege nur nutzen, wenn für Radfahrer eine Benutzungspflicht besteht; sonst ist auch die Fahrbahn erlaubt
  • Grüner Pfeil: E-Scooter-Fahrer dürfen bei roter Ampel rechts abbiegen, wenn ein grüner Pfeil für Radfahrer vorhanden ist
  • Parkregeln: Kommunen erhalten mehr Befugnisse zur Regelung von Abstellflächen für Sharing-Scooter
  • Ab 2027 geplante Änderungen (StVO-Novelle)

  • Blinkerpflicht für neu zugelassene E-Scooter
  • Technisch getrennte Vorder- und Hinterradbremsen als Pflicht für Neufahrzeuge
  • Erhöhte Bußgelder: Mitfahren einer zweiten Person kostet 25 € statt bisher 5 €
  • Weitere wichtige Regeln

  • Mindestalter: 14 Jahre (Verleihservices oft 18 Jahre)
  • Versicherungspflicht: Schwarzes Kennzeichen erforderlich (Kosten ca. 15–25 €/Jahr)
  • Promillegrenze: 0,5 ‰ (unter 21 Jahren: 0,0 ‰)
  • Handyverbot während der Fahrt
  • Nur eine Person pro Scooter erlaubt
  • Helmpflicht: Keine gesetzliche Pflicht, aber dringend empfohlen
  • Bußgeldübersicht (Auswahl)

    | Verstoß | Bußgeld |

    |---------|---------|

    | Fahren auf Gehweg | 25 € |

    | Fahren ohne Versicherung | 40 € |

    | Fahren ohne ABE | 70 € |

    | Rotlichtverstoß | 60–180 € + 1 Punkt |

    | Alkohol (0,5–1,09 ‰) | 500 € + 1 Monat Fahrverbot |

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