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E-Scooter eKFV-Novelle 2026: Neue Bremspflichten, Blinker ab 2027 und kommunale Parkverbote

8. April 2026
E-Scooter eKFV-Novelle 2026: Neue Bremspflichten, Blinker ab 2027 und kommunale Parkverbote

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wurde zum 1. April 2026 erneut aktualisiert. Die Änderungen betreffen sowohl Neuzulassungen als auch den laufenden Betrieb und haben direkte Auswirkungen auf Käufer und Besitzer von E-Scootern in Deutschland.

Neue Anforderungen ab 1. April 2026: Alle neu zugelassenen E-Scooter müssen über zwei voneinander unabhängige Bremssysteme verfügen. Außerdem müssen die verbauten Akkus der Norm DIN EN 17128 entsprechen, die strengere Anforderungen an Brandschutz und Zellqualität stellt. Für Scooter, die vor diesem Datum zugelassen wurden, gilt Bestandsschutz – eine Nachrüstung ist nicht erforderlich.

Blinker-Pflicht ab 1. März 2027: Ab diesem Datum müssen alle neu zugelassenen E-Scooter mit Fahrtrichtungsanzeigern (Blinkern) ausgestattet sein. Bestehende Modelle ohne Blinker dürfen weiterhin genutzt werden. Hersteller wie Segway, Xiaomi und Teverun haben bereits angekündigt, ihre Neumodelle entsprechend auszurüsten.

Kommunale Parkverbote: Städte und Gemeinden haben nun erweiterte Befugnisse, Parkverbotszonen für E-Scooter einzurichten. Besonders betroffen sind Innenstädte, Fußgängerzonen und Bereiche um Bahnhöfe. Wer in einer Verbotszone parkt, riskiert Bußgelder von 55–100 Euro. In einigen Städten (Berlin, Hamburg, München) wurden bereits digitale Geofencing-Systeme eingeführt, die das Abstellen in Verbotszonen technisch verhindern.

Erhöhte Bußgelder: Das Fahren auf Gehwegen wird nun mit 70 Euro (bisher 55 Euro) geahndet. Das Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen kostet 40 Euro plus Punkte in Flensburg. Alkohol am Steuer eines E-Scooters gilt weiterhin als Trunkenheitsfahrt mit denselben Konsequenzen wie beim Auto.

Versicherungskennzeichen 2026: Das aktuelle Versicherungsjahr (1. März 2026 bis 28. Februar 2027) erfordert ein schwarzes Kennzeichen. Wer noch ein schwarzes Kennzeichen (2026/27) (Vorjahr) trägt, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz.

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