E-Scooter Führerscheinpflicht und Altersgrenzen in Deutschland 2026: Was gilt wirklich?

Die Regelungen für E-Scooter in Deutschland sind 2026 klar definiert, werden aber häufig missverstanden. Dieser Beitrag klärt die wichtigsten Fragen zu Führerschein, Mindestalter und Ausnahmen.
Kein Führerschein erforderlich
Für das Führen eines E-Scooters, der unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fällt (max. 20 km/h, max. 500W Nennleistung), ist in Deutschland kein Führerschein erforderlich. Weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch ein Klasse-B-Führerschein werden benötigt. Dies gilt für alle Fahrer ab dem Mindestalter von 14 Jahren.
Mindestalter: 14 Jahre
Das gesetzliche Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr beträgt 14 Jahre. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren dürfen einen privaten E-Scooter auf Radwegen, Radfahrstreifen und – wo kein Radweg vorhanden – auf der Fahrbahn fahren. Das Fahren auf Gehwegen ist für alle Altersgruppen verboten.
Ausnahme: Leih-Scooter
Viele Sharing-Anbieter (Tier, Lime, Bolt etc.) verlangen in ihren AGB ein Mindestalter von 18 Jahren. Dies hat versicherungs- und haftungsrechtliche Gründe. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren dürfen also legal einen privaten E-Scooter fahren, aber in der Regel keinen Leih-Scooter mieten.
Kinder unter 14 Jahren
Kinder unter 14 Jahren dürfen E-Scooter mit Straßenzulassung nicht im öffentlichen Verkehr nutzen. Spezielle Kinder-E-Scooter ohne Straßenzulassung (gedrosselt auf 12 km/h) dürfen ausschließlich auf privatem Gelände genutzt werden.
Versicherungspflicht
Unabhängig vom Alter muss jeder E-Scooter, der am öffentlichen Verkehr teilnimmt, über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Das Versicherungsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar. Die Versicherungsplakette 2026 ist schwarz.

